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Hilfe in der Schule
Es gibt für jedes Bundesland einen Erlass zur Förderung von Kindern mit Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen. Staatliche Schulen sind danach verpflichtet, spezielle Förderstunden zur Unterstützung des Lesen-, Schreiben- und Rechnenlernens für alle benachteiligten Kinder einzurichten und zu gestalten. Außerdem ist geregelt, inwieweit ein Nachteilsausgleich oder ein Aussetzen der Benotung möglich ist.
Die folgenden Dateien enthalten den Niedersächsischen Erlass und einige Erklärungen dazu. Es ist wichtig, dass Sie den Erlass kennen und so das Recht Ihres Kindes einfordern können.
Niedersachsen: Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen vom 04.10.2005
Fragen und Antworten für Eltern zum Erlass (Landesverband Legasthenie u. Dyskalkulie)
Erklärung des Erlasses (Ulrike Behrens)
Idealerweise sollte eine Schule folgende Kriterien erfüllen, um hinreichende Förderung für LRS-Kinder zu gewährleisten:
Lehrer sollten
- über ein solides Grundwissen bezüglich Legasthenie / LRS verfügen.
- so umfassend ausgebildet sein, dass sie abschätzen können, inwieweit ihre schulische Wissensvermittlungsmöglichkeiten ausreichen, um ein lese- rechtschreibschwaches Kind fördern zu können, und ab wann sie auf den Beistand einer geeigneten Fachperson bestehen, um dem Kind die notwendige Hilfe zur Vermeidung weiterer Nachteile zuteil werden zu lassen.
- darüber informiert sein, an wen sich die Eltern im entsprechenden Fall zwecks Diagnose, Förderung und Therapie wenden können (dass Sonderschule im Falle einer Legasthenie nicht die angestrebte Zielrichtung sein kann, aber auch, dass es unqualifizierte Einrichtungen gibt).
- die Eltern fundiert beraten können.
- auch im Falle einer außerschulischen Therapie mit allen Beteiligten in Verbindung bleiben.
- bezüglich der Benotung (und weiterer Erleichterungen als Nachteilsausgleich) den durch die Kultusministerien gegebenen Freiraum ausschöpfen.
Der Förderunterricht sollte
- in einer Kleingruppe mit 4 - 6 Kindern stattfinden.
- sich nicht ausschließlich mit dem Wiederholen der Unterrichtsthemen befassen, sondern je nach Klassenstufe hauptsächlich Förderansätze beinhalten, mit denen sich die Kinder eine Lese- und Rechtschreibstrategie aufbauen können (besondere Programme zum Lese- und Schreibaufbau).
- eine verhaltenstherapeutische Grundlage haben (kleinste Erfolge loben, Ermutigung, Motivation durch mehrkanaliges Lernen,...).
Erkundigen Sie sich daher über die genauen Fördermaßnahmen, die den Kindern in diesen Stunden vermittelt werden, was passiert, wenn sich herausstellt, dass schulische Förderung nicht ausreicht und ob die betreffenden Lehrer sie zum Thema Legasthenie / LRS beraten können.
Sollten Sie an der Schule Ihres Kindes keine angemessene oder für Sie nicht ausreichende Hilfe bekommen, können sie außerschulische Hilfen in Anspruch nehmen.
FAQ
- Wächst sich eine Legasthenie / LRS aus?
Oftmals werden Eltern beschwichtigt, dass sich Probleme beim Lesen und Schreiben von selbst geben. Gerade in den ersten beiden Klassen wird häufig angenommen, die Kinder bräuchten nur etwas länger und würden im Zuge des Schulunterrichts einfach etwas später das Klassenniveau erreichen. Dies kann natürlich der Fall sein, doch während Kinder mit einer Entwicklungsverzögerung bis zum Ende des 2. Schuljahres den Leistungsanschluss erreichen, bleibt dies bei legasthenen und LRS-Kindern aus. Daher ist es gerade bei anfänglichen Schwierigkeiten enorm wichtig, den Ursachen auf den Grund zu gehen und nicht abzuwarten.
- Uns wurde gesagt „Legasthenie gibt es nicht“. Stimmt das?
Den Begriff Legasthenie gibt es nur im deutschsprachigen Raum. Er entwickelte sich Ende der 60er Jahre. International wird von Dyslexie gesprochen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz herrscht die Diskussion, ob eine Unterscheidung zwischen Legasthenie und LRS theoretisch sowie in der Praxis sinnvoll ist. Im medizinischen Bereich wird der Begriff Legasthenie verwendet, da Genetiker und Neurologen von der Vererbbarkeit und der veränderten Sprachverarbeitung im Gehirn überzeugt sind. Im schulischen Bereich wird fast ausschließlich von LRS gesprochen, da die Erlasse des Kultusministeriums den Begriff Legasthenie nicht mehr enthalten. Einige Pädagogen sind auch der Meinung, dass Probleme beim Lesen und Schreiben lernen auf die heutigen Methoden im Unterricht zurückzuführen sind. In der Schule gibt es also keine Unterscheidung zwischen Legasthenie und LRS. Dass Kinder mit Lese- Rechtschreibschwierigkeiten aufgrund Schwächen in der Wahrnehmungverarbeitung eine andere Förderung benötigen als Kinder mit Lese- Rechtschreibschwierigkeiten aufgrund mangelnder Unterrichtung, Erkrankungen (z.B. Seh- oder Hörstörungen) oder psychischer Probleme, ist umstritten.
- Wie geht man vor, wenn man bei einem Kind eine Legasthenie / LRS vermutet?
Zunächst sollten Sie mit dem Deutschlehrer / der Deutschlehrerin sprechen und sich erkundigen, wie Ihr Kind eingeschätzt wird. Ist die Lese- und Schreibentwicklung normal? Gibt es besondere Auffälligkeiten? Berichten Sie unbedingt von Ihren Beobachtungen und teilen Sie Ihren Verdacht mit, dass Sie bei Ihrem Kind besondere Schwierigkeiten beim Lesen und / oder Schreiben vermuten. Meist decken sich die Ansichten von Eltern und Lehrern und Sie können das weitere Vorgehen abstimmen. Sollte der Lehrer / die Lehrerin keine besonderen Probleme sehen oder für Sie nicht ausreichend begründen, dass die Schwierigkeiten nur vorübergehend sind, scheuen Sie sich nicht, umgehend eine Beratung in einer lerntherapeutischen oder fachärztlichen Praxis einzuholen.
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